Kostenerstattung

Als zertifizierte Fachkraft für ernährungstherapeutische Intervention erfülle ich alle Voraussetzungen, damit gesetzliche Krankenkassen Ihre Ernährungstherapie nach § 43 SGB V bezuschussen oder vollständig übernehmen können. 
 

Ablauf 

Vor Beginn des Beratungsverlaufs erstelle ich für Sie einen individuellen Kostenvoranschlag. Die Berechnung erfolgt in Anlehnung an die Empfehlungen des Berufsverbandes VDD. 

Bezahlt die Krankenkasse die Beratungsgespräche? 

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen bei ärztlicher Zuweisung nach § 43 SGB V (Ernährungstherapie) bis zu fünf Einzelberatungstermine – manche übernehmen die Kosten sogar vollständig. 

Ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme: 

  • Sie erhalten von mir einen Kostenvoranschlag, 
  • sowie ein vorgefertigtes Anschreiben für Ihre Krankenkasse (gedruckt oder per E-Mail). 

So können Sie den Antrag auf Kostenerstattung einfach und unkompliziert einreichen. 

Wie erfolgt die Kostenerstattung? 

Die Rechnung wird an Sie persönlich gestellt. 
Nach Zahlung reichen Sie die Rechnung zusammen mit der Bestätigung Ihres Arztes und dem Kostenbescheid bei Ihrer Krankenkasse ein. 

Die Krankenkasse erstattet Ihnen anschließend den vereinbarten Zuschuss. 

Kann ich auch als Selbstzahler*in kommen? 

Ja – jederzeit. 

Eine ärztliche Zuweisung ist nur für die Bezuschussung durch die Krankenkasse erforderlich. 
Wenn Sie ohne Zuweisung zu mir kommen möchten oder die Beratung unabhängig von der Krankenkasse nutzen wollen, ist das problemlos möglich.